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Da ein “Hinfallen” normalerweise nicht in einer Verteidigungshandlung vorgesehen, aber niemals auszuschließen ist, muß die Fallschule seperat, d. h. unabhängig von den
Selbstverteidigungstechniken geübt werden.

Auf die Fallschule kann durch verschiedene Ereignisse zurückgegriffen werden müssen. Denkbar wäre z. B. ein Ausrutschen auf Rollsplit, Gras oder Schnee
bzw. Eis. Auch ein Stolpern über Bordsteinkanten oder sonstige herumliegende Gegenstände kann zu einem Hinfallen führen.
Am wahrscheinlichsten ist es aber, vom Gegner im Rahmen der Auseinandersetzung zu Boden gerissen zu werden. Laut Statistik geht eine
Selbstverteidigungssituation - falls nicht vorher beendet - nach sieben Sekunden in den "Bodenkampf" über. Beherrscht man hierbei keine Falltechnik, kann ein
"unkontrollierter" Sturz zur Einschränkung der eigenen Verteidigungsfähigkeit führen.
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